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Sicherer Weidezaun

Das OLG Schleswig hat sich in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung zu den Mindestanforderungen an einen hütesicheren Zaun für Pferdeweiden geäußert (OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2005 – 7 U 168/03; SchlHA 5/2006, S. 165 – 167). Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Durch ein ausgebrochenes Pony (1,27 m Stockmaß) war es zu einem folgenschweren Verkehrsunfall gekommen. Die Weide des ausgebrochenen Pferdes war mit Drähten in Höhe von 60 bis 90 cm gesichert, wobei letztendlich nicht geklärt werden konnte, ob der Draht störungslos Strom führte oder nicht. Bei dem Unfall erlitt ein 18-jähriger Autofahrer, der mit dem Pferd kollidiert war, eine Querschnittslähmung vom Hals an abwärts.

Das OLG Schleswig hat in der angesprochenen Entscheidung dem verletzten Fahrer  Schadensersatz in Höhe von ca. 325.000,00 € und ein Schmerzensgeld in Höhe von knapp 340.000,00 € zugesprochen. Dabei tritt nach Auffassung des Gerichts die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges bei einer Kollision mit einem Großtier im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich vollständig hinter der Tiergefahr zurück.

Bei dem Beklagten handelte es sich um einen gewerblichen Pferdehalter, der sich – anders als ein „Privatmann“ – gemäß § 833 S. 2 BGB im Rahmen der Tierhalterhaftung entlasten kann, wenn ihn kein Verschulden trifft (der Hobby-Pferdehalter haftet immer, auch ohne Verschulden).

Nach Auffassung des Gerichts lag hier eindeutig ein Verschulden des Pferdehalters vor. Das Gericht führt aus, dass ein hütesicherer Zaun, um der erforderlichen Sorgfalt zu genügen, mindestens aus drei Drähten bestehen, der obere Draht für Ponys eine Mindesthöhe von 1,20 haben muss, der Zaun eine optische Barriere sein soll und zur Gewährleistung der Hütesicherung elektrisch geladen sein muss mit einer an allen Ställen der Umzäunung einzuhaltenden Mindestspannung von 2.000 Volt.

Grundlage der Entscheidung war – unter anderem – die Broschüre „Sichere Weidezäune“, herausgegeben vom Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten e.V..


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